Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Neustadt/Wied, auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 18 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 8 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto.
Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.1 BKat
Verwarnung / Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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