Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bischofsheim, auf der A 60, NK 020, km 9,0 Fahrtrichtung Frankfurt am Main außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 132 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. 1 Monat Fahrverbot
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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