Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Daxweiler, auf der BAB 61, bei km 278,6, Baustellenbereich, Gem. Daxweiler, FR Ludwigshafen außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 85 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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