Am 12.11.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 117 km/h der erforderliche Abstand von 48,70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Herbolzheim, BAB 5, km 731,00, Fahrrichtung Ka-Ba nicht eingehalten. Der Abstand betrug 15,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erließ Bußgeldbescheid
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