Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stadt Riesa, B 169, Fußgängerbrücke Arbeitsamt, FR Zeithain, außerhalb geschlossener Ortschaften um 58 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 128 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Riesa

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