Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Parchim 02, auf der B 191, Abs 180, bei km 10,440, Ri. Ludwigslust die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit PoliScan Speed durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 62 km/h bei erlaubten 50 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 12 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim erließ Bußgeldbescheid
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