Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 64319 ,Pfungstadt, Eschollbrückstr. FR Eschollbrücken. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 15 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät (stationär) mit Foto 45 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk v. Pfungstadt

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