Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in München, auf der Landshuter Allee, Höhe Nr. 32, Richtung Norde num 14 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 65 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed , Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung/Verwarnungsgeldangebot

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