Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Jena, auf der Lobedaer Straße, FR Lobeda, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 65 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 15 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Lasergerät und Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Jena übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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