Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in 59269, Beckum, auf der Vorhelmer Str., Höhe Nr. 310 a, FR Roland ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 63 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und führte zu einer Schriftlichen Verwarnung. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 13 km/h. Beweismittel: Einseitensensor ES3.0 mit Bild
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreispolizeibehörde Warendorf übersandt.
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