Der Abstandsverstoß erfolgte in 07751, Bucha, auf der BAB 4, km 176,259, FR Dresden. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 76 km/h der erforderliche Abstand von 31,67 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 19,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Video, Zeugenaussage
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen zur Verkehrsordnungswidrigkeit
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