Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 40, Abschnitt 205, km 4,9, in FR Abfahrt Fr.-List-Straße mit 13 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Lasermessung mit PoliScan Speed dokumentierte mit Beweisfoto 93 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Verwarnung / Anhörung

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