Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bunde, auf der Boenster Straße, Ecke Graf Ulrich-Straße, FR. Frankfurt die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 13 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 43 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leer übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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