Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Fürstenrieder Straße, Hs.-Nr. 325, südlich mit 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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