Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 24.05.2016 in Münster, Feldstiege v. Hs.-Nr. 26, FR Hülshofstraße wurde die Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften mit 44 km/h, bei zulässigen 30 km/h, um 14 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Münster übersandt.
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