Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Marl-Nord, BAB 52, km 22,275, FR Haltern mit 27 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde mit Bußgeldbescheid geahndet. Festgestellt wurden 107 km/h. Beweismittel: Vitronic PoliScan  und Foto. Bußgeld wg. Voreintragungen erhöht.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen erlassen.

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