Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 83676, Jachenau, St 2072, ggü, Hs.-Nr. 18-20 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 35 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S 350 wurden 85 km/h mit Frontfoto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland erlies Bußgeldbescheid
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