Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Magdeburg, Landeshauptstadt, Magdeburg, auf der B 81, Höhe Werner-von-Siemens-Ring, in Richtung Halberstadt um 18 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Radarmessung mit Frontfoto 98 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
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