Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Döbeln, Döbeln, auf der B 169, nach Abfahrt Mastener Straße, in Richtung Riesa wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 68 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Schriftliche Verwarnung wurde von Bußgeldstelle Große Kreisstadt Döbeln übersandt.

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