Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in München, Berg am Laim-Straße, Hs.-Nr. 142, Ri. Osten. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 8 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 38 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Verwarnung / Anhörung
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