Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Weimar, Martin-Luther-Straße / Arno-Holz-Str., FR Bodelschwinghstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 9 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit D1 TraffiStar S 350 mit Foto ergab 39 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Weimar übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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