Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 88214, Ravensburg, Oberhofen, Kemmerlanger Straße, Höhe Hausnummer 17, stadteinwärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 36 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 6 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Verwarnung / Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Ravensburg übersandt.
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