In Olching, Jahnstr., Höhe Haus-Nr. 30 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 8 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 ergab 38 km/h, bei zulässigen 30 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.1 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kommunale Verkehrsüberwachung Germering übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen
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