Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Rettenberg, auf der B 19, Abschnitt 270, bei km 0,75, Ri. Oberstdorf wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 100 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Zahlungsangebot / Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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