Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Waiblingen-Hegnach, L 1142, Neckarstr. nach Einm. Hauptstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 7 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit PoliScan Speed ergab 37 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr.5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Waiblingen übersandte Verwarnung / Anhörung
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