Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bonn, Ollenhauerstraße, Höhe Lichtmast 10, Fahrtrichtung Friedrich-Ebert-Allee die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 6 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit ESO ES3.0 ergab 36 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

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