In Stuttgart-Möhringen, B 27, stadtauswärts, 200 m vor Ausfahrt Möhringen-Ost, Ri. Autobahn 8 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 48 km/h überschritten. Die Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 und Foto ergab 128 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart erlies Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot

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