Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10713, Berlin, BAB 100 Süd, Verbindungsfahrbahn von ehem. BAB 104, zur BAB 100 Süd die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 31 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto ergab 91 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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