Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Freiburg-Eschl, auf der L 111, FR Freiburg/Stade mit 120 km/h begangen. Die Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit von 70 km/h, betrug 50 km/h. Die Feststellung der Geschwindigkeitsübertretung erfolgte mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Stade

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