Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Overath-Obersteeg, auf der L 284, Fahrtrichtung Lindlar mit 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 67 km/h. Beweismittel: VDS digital, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Verwarnung/ Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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