Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der BAB 7, km 150,4, vor Nordelbbrücke, OT. Nr. 132, Ri. Süden die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 45 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 125 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg erlies Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot

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