Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 45481, Mühlheim an der Ruhr, Kölner Str. 371, FR Saarn mit 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 36 km/h. Beweismittel: Messung mit Multanova 6F Radar digital und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Verwarnung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit / Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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