Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nenndorf, auf der K 85, Richtung Hamburg, Bremer Straße mit 41 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 91 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffipax stationär, Foto. 1 Monat Fahrverbot

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandt.

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