Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Ludwigsburg, auf der L 1138, Fahrtrichtung Freiburg um 51 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät Riegl FG21-P.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigsburg
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