Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in St. Augustin-Meindorf, Johann-Quadt-Str., FR Menden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 15 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Messgerät VDS M5 digital wurden 45 km/h mit Frontfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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