Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 03238, Finsterwalde, Lange Str. geg. 44/38, L 60, Rtg. Bahnhof mit 15 km/h, bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – Eso – mobil digital dokumentierte mit Foto 45 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Elbe-Elster übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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