Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 93083, Obertraubling, OT Oberhinkofen, R 19, Kreuzung Höhe Einmündung Aubachstraße um 14 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 64 km/h, Beweismittel: Messung mit Einseitensensor

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz bot Verwarnungsgeld wegen Geschwindigkeitsverstoß an.

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