In Bremen, AB Zubringer, Hemelingen, FR einwärts wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 13 km/h überschritten. Gemessen wurden 83 km/h mit Lasergerät PoliScan Speed FM 1 mit Frontfoto, bei zulässigen 70 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Vordruck Verwarnung / Anhörung
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