Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fulda, Niesiger Straße, Höhe  Ottilienschule Kinderarten die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 42 km/h mit Sensormessung mit  Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 12 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Ordnungsbehördenbezirk Fulda übersandte Vordruck Anhörung /Fahrerfeststellung

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