Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Horb a. N.-Bildechingen, Eutinger Str. 16, Fahrtrichtung Horb a. N. die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit TraffiPhot-S mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 13 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 43 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Horb übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen
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