Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Mannheim, Parkring vor Brückenbauwerk, Konrad-Adenauer-Brücke, Ri. Südtangente. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 8 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 58 km/h. 15,00 € Bußgeld
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mannheim erließ Bußgeldbescheid
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