Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, Rotenwaldstraße, bei Hausnr. 146, FR stadtauswärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 32 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Die Messung mit Traffistar-S ergab 72 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart erlies Bußgeldbescheid

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