Auf der Bundesautobahn A 62, in Höhe km 219,6, Gemeinde Bann, Fahrtrichtung Pirmasens wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 44 km/h überschritten. Gemessen wurden 124 km/h mit Messgerät ES3.0, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung
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