Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12099, Berlin, auf dem Tempelhofer Damm/ Ringbahnstraße, Ri. Alt-Tempelhof die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 108 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 58 km/h und führte zu einem Bußgeldbescheid.
Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
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