Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges in 69115, Heidelberg, auf der Bergheimer Straße, Höhe Tankstelle. Beweismittel: TraffiStar TS 330, Foto
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Heidelberg übersandt.
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