Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der L 40, Abschnitt 175, ca. km 1,25, in FR Abfahrt Marggrafshof außerhalb geschlossener Ortschaften um 20 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 120 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed und Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee erlies Bußgeldbescheid

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