Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 76456, Kuppenheim, B 462, in Höhe Bad Rosenfels, FR Gaggenau. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 20 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 90 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rastatt erlies Bußgeldbescheid

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