Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Göppingen, L 1075, Aasrücken, FR Lenglingen um 42 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot erlassen. Festgestellt wurden 112 km/h. Beweismittel: Messung mit Riegl Typ FG21-P
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.7 BKat, § 25 StVG, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Göppingen
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