Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 199, Iven/Krien, Ausbau, Ri. Anklam um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde mit Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 101 km/h. Beweismittel: Messung mit TRAFFIPHOT stat. Geschwi., Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald
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