Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 78727, Oberndorf-Beffendorf, L 419, Ortseingang, aus Ri. Waldmössingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 123 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Lasergeschwindigkeitsmessgerät Riegl FG 21-P festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 23 km/h und führte zum Erlass eines Bußgeldbescheides.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Rottweil
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